Regensburger Norm
Am 3. März 1997 hat die Stadt Regensburg eine Verordnung über die Verbrennung von Festbrennstoffen erlassen. Nach dieser Verordnung ist die Aufstellung und der Betrieb von Feuerungsanlagen für die Verwendung von Festbrennstoffen generell verboten. Diese Feuerstätten (Kaminöfen und Werkstattöfen) dürfen nur mit einem genehmigten Aussnahmeantrag errichtet werden. Genehmigungsfähig sind nur Öfen deren festgestellter CO-Wert 0,12 Vol. % / 1,5g/m3 bezogen auf 13% O2 unterschreitet.